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   BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95   

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https://dejure.org/1996,33742
BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95 (https://dejure.org/1996,33742)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 3 AZR 239/95 (https://dejure.org/1996,33742)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 3 AZR 239/95 (https://dejure.org/1996,33742)
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  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Ein schützenswertes Vertrauen, wegen abgeschlossener Sachverhalte nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, kann sich für einen Arbeitgeber allenfalls gegenüber einem Verbandstarifvertrag ergeben (Senatsurteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter I 2 der Gründe).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Juli 1995 (3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) zu einem insoweit parallel liegenden Sachverhalt bereits im einzelnen begründet:.

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Ein schützenswertes Vertrauen, wegen abgeschlossener Sachverhalte nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, kann sich für einen Arbeitgeber allenfalls gegenüber einem Verbandstarifvertrag ergeben (Senatsurteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter I 2 der Gründe).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Juli 1995 (3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) zu einem insoweit parallel liegenden Sachverhalt bereits im einzelnen begründet:.

  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch für Betriebsteilerwerber

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Nur wenn dieses Ziel verfehlt wurde, entstand nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien der GPH-Tarifverträge der Abfindungsanspruch (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter A I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Dabei muß beachtet werden, in welchem Verhältnis der mit dem nichtigen Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zur Rechtsfolge steht, die durch die Berufung auf die Nichtigkeit vermieden werden soll: Wer Kündigungen ausspricht, um einen Betrieb stillzulegen, kann sich gegenüber der daraus von Gesetzes wegen folgenden Sozialplanpflichtigkeit nicht darauf berufen, die Kündigungen seien wegen Verstoßes gegen § 613 a Abs. 4 BGB rechtsunwirksam, weil sein Betrieb durch Rechtsgeschäft übernommen worden sei ( BAG Beschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Beim gemeinsamen Betrieb durch mehrere Unternehmen ist regelmäßig von einem Fortbestand der ursprünglichen arbeitsvertraglichen Beziehungen, nicht von einem Arbeitgeberwechsel von einzelnen Unternehmen auf die Gesamthand auszugehen ( BAG Urteil vom 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - BAGE 55, 117 = AP Nr. 30 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Es macht den Aufhebungsvertrag nach § 134 BGB nichtig ( BAGE 70, 209, 213 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, unter II 1 der Gründe, m.w.N.; ähnlich BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, unter IV 1 c der Gründe).
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Es macht den Aufhebungsvertrag nach § 134 BGB nichtig ( BAGE 70, 209, 213 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, unter II 1 der Gründe, m.w.N.; ähnlich BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, unter IV 1 c der Gründe).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Dies ergibt sich bereits aus der ihm nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingeräumten Befugnis, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber durch Widerspruch zu verhindern (zuletzt BAG Urteil vom 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB, unter B III und IV der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    Die Beklagte beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 13. September 1994 (3 AZR 148/94 - n.v.).
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
    In seinem Urteil vom 10. Oktober 1989 (3 AZR 200/88 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand) hat sich der Senat mit der anders gelagerten Frage befaßt, ob die Tarifvertragsparteien auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das sich anschließende Rechtsverhältnis regeln können, und diese Frage offen gelassen (vgl. hierzu auch Biedenkopf, Grenzen der Tarifautonomie, S. 234; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 143).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82

    Baugewerbe - Berufskraftfahrer mit abgelegter Prüfung - Eingruppierung -

  • LAG Thüringen, 06.10.1994 - 1 Sa 550/93

    Bestehen eines tariflichen Anspruchs auf Abfindung; Auslegung eines

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